29. Dezember 2007

24C3: Relay Attacks on Card Payment

Kategorie: CCC, Hacking — Christian @ 23:46

Diesmal ging es nicht um das Schweizer Postcard Debitsystem sondern um das britische Chip & PIN System. Steven Murdoch hat einen Kartenleser so modifiziert, daß man damit u.a. Tetris spielen kann, viel wichtiger jedoch, daß die eingegebenen Kartendaten inklusive der eingetippten PIN direkt an einen dritten Rechner geschickt werden, mit dem in Echtzeit eine Authentisierung an einem anderen Terminal möglich ist.

Der Ablauf sieht dann so aus:

Kunde –> Böses Terminal —> Hacker –> Normales Terminal –> Bank

  • Der Kunde schiebt seine Karte in das Terminal und gibt die PIN ein um einen kleinen Betrag zu bezahlen
  • Das Terminal leitet die Daten an den Hacker weiter
  • Der Hacker verwendet eine programmierbare Karte und schreibt die Daten darauf
  • Der Hacker authentisiert sich mit den Daten und der PIN an einem echten Terminal und bezahlt einen sehr hohen Betrag
  • Der nichts ahnende Kunde wird um den hohen Betrag belastet

Im Grunde ist da nichts neues dabei, die Technik ist vergleichbar mit den Methoden die verwendet werden um Mittels Aufsatzgeräten die Magnetstreifen und PINs an deutschen Geldautomaten abzugreifen. Durch die Chipkarte wird es lediglich ein wenig schwieriger.

Das Problem ist m.E. auch weniger die technische sondern die politische Implikation. Theoretisch gilt in Großbritannien ein “Banking Code” (d.h. die Banken haben durch geschickte Lobbyarbeit ein entsprechendes Gesetz vermieden) nachdem die Banken dem Kunden nachweisen müssen, unvorsichtig gehandelt zu haben. Praktisch ist das gleiche passiert, das auch schon in Deutschland zu sehen ist: Die Banken verweisen auf ihr angeblich 100% sicheres System mit Chipkarte und PIN und lehnen jede Verantwortung für Schäden ab. Und die deutschen Banken bekommen von offensichtlich wenig kompetenten Richtern am BGH auch noch Recht.

Für Kunden bleibt eigentlich nur das Fazit, die Nutzung dieser Systeme soweit wie möglich einzuschränken. Ich verwende meine EC-Karte ausschließlich zum Geldabheben am Automaten und ich rüttle jedesmal am Einschub und dem Tastenfeld in der Hoffnung, ein schlampig befestigtes Vorschaltgerät löst sich dann ab. Ich zahle praktisch niemals im Supermarkt mit EC-Karte sondern immer bar, da für mich nicht kontrollierbar ist was wie wo in diesem EC-Kartenterminal passiert. Und wo Kartenzahlungen notwendig sind nehme ich Kreditkarten, da ist die Haftungsregelung nämlich viel Kundenfreundlicher.

Ach ja, und die Karte sollte sich nicht nur am Terminal authentisieren sondern das Terminal auch an der Karte …


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4. September 2007

Musterverfahren gegen Banken, da die PIN zu knacken ist

Kategorie: Internet, Work, Allgemein — Christian @ 20:52

Das ganze Verfahren der EC-Karten mit PIN ist heute nicht mehr zeitgemäß und eigentlich komplett unsicher. Anscheinend haben das andere inzwischen auch bemerkt.

N-TV berichtet, daß die Verbraucherzentralen jetzt 74 Musterklagen gegen verschiedene Banken führen:

    “Wir haben Fälle, bei denen bestohlene Bankkunden den Brief mit der PIN noch ungeöffnet bei sich zu Hause haben”, zitiert der Sender Verbraucherschützer Hartmut Strube. “Diese Fälle zeigen, dass es eine Möglichkeit geben muss, die PIN von Geldkarten zu ermitteln”

Ob da tatsächlich ein Bankmitarbeiter die PIN weitergegeben hat, die PIN aus der Karte errechnet wurde oder sie schlicht erraten werden konnte ist eigentlich irrelevant. Die Sicherheit des Systems ist ist jedenfalls schon lange nicht mehr gewährleistet und die Banken müssen endlich die Verantwortung dafür übernehmen.

Im Internetbanking sieht es nicht besser aus, wie Heise neulich wieder am Beispiel der SEB zeigen konnte. Nicht nur Heise und die Verbraucherschutzvereine fordern die längst fällige Umkehr der Beweislast. Aber bis das zum BGH durchgedrungen ist, werden vermutlich noch viele Kunden durch die mangelhafte Sicherheit einiger Banken geschädigt.


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7. Juli 2007

EC-Karten-PINs und die Wahrscheinlichkeit von BGH-Richtern

Kategorie: Hacking, Allgemein — Christian @ 19:12

These:

Lottospielende BGH-Richter kennen sich mit Wahrscheinlichkeitsrechnung nicht aus.

Beweis:

Betrachten wir das Samstagslotto. Simples 6 aus 49. Die Wahrscheinlichkeit für x richtige berechnet sich nach der klassischen Wahrscheinlichkeitsrechnung als hypergeometrische Verteilung. Die Formel ist etwas komplizierter, ich schreibe hier nur mal die Wahrscheinlichkeit für x richtige in einer Tabelle auf. Die Zufallszahl lassen wir mal außer acht.

Anzahl Richtige Wahrscheinlichkeit Wahrscheinlichkeit in %
1 1 : 2.421 41,302 %
2 1 : 7,554 13,238 %
3 1 : 56,656 1,7650 %
4 1 : 1.032,397 0,096862 %
5 1 : 54.200,837 0,0018450 %
6 1 : 13.983.816 0,0000071511 %

Um also sagen wir mal ein paar hundert oder tausend Euro zu gewinnen, braucht man als Spieler nach den aktuellen Quoten schon 5 Richtige, also eine Wahrscheinlichkeit von 1 : 54201 (BayernLotto vom 23.06.2007: Gewinnklasse 4 (5 Richtige) mit 3.572,90 Euro).

3.500 Euro könnte man jetzt auch von meinem Konto abheben, natürlich nur mit meiner EC-Karte und natürlich der Geheimzahl. Ich verrate jetzt sicher nicht zu viel wenn ich offenbare, daß “0000″ nicht die richtige PIN ist. Das ist auch nur zum einfacheren Rechnen. Bevor die Karte eingezogen wird, hat der Kartendieb 3 Versuche, bei 9999 verschiedenen PINs (die 0000 haben wir ausgeschlossen) also eine Wahrscheinlichkeit von 1 : 3333, an Geld zu kommen. Das ist mehr als Faktor 16 besser(!) als Lotto spielen. Und das schönste, man muß nichtmal einen finanziellen Einsatz tätigen. Lotto spielen kostet mindestens 1,25 Euro pro ausgefülltem Kästchen ohne Spiel 77 und Super 6. Ok, einen kleinen Nachteil hat das EC-Karten klauen, es ist strafrechtlich bewehrt.

Es ist also 16 mal so Wahrscheinlich, mit einer geklauten EC-Karte zufällig ein paar tausend Euro abzuräumen, als die gleichen paar tausend Euro im Lotto zu gewinnen. Nur der BGH sieht das offensichtlich anders. Die aktuelle Rechtsprechung ist da ganz eindeutig:

    In solchen Fällen spricht “der erste Anschein” dafür, dass der Inhaber die EC-Karte und die PIN-Nummer nicht ausreichend getrennt aufbewahrt hat

Ein Lottospielender BGH-Richter kann folglich keine Ahnung von Wahrscheinlichkeitsrechnung haben. Die Wahrscheinlichkeit, daß mit einer geklauten EC-Karte “zufällig” die richtige PIN erraten wird, wird als so unwahrscheinlich abgetan, daß der Inhaber die PIN wohl irgendwo notiert haben muß. Aber dann Lotto spielen! qed.

Wie sicher ist die EC-Karte?

Soweit ich weiß, ist in jeden Geldautomaten ein Hardware-Chip eingebaut, der anhand von Daten auf der EC-Karte die PIN ermitteln kann. Das war früher notwendig, als die Datenleitung zum Rechenzentrum nicht zuverlässig genug war und der Nutzer sein Geld auch abheben sollte, wenn die PIN nicht zentral überprüft werden konnte. Davon ist man jedoch weitgehend abgekommen, weil jeder Kartendieb den Zähler der PIN-Eingabe wieder auf 0 zurücksetzen kann, wenn die Fehleingaben nicht zentral sondern nur im Magnetstreifen der Karte gespeichert wird.

Die Entschlüsselung ist außerdem auch nur mit dem Hardware-Chip möglich, eine Software zur Berechnung ist nicht bekannt. Eigentlich eine recht sichere Lösung. Eigentlich. Inzwischen werden nämlich auch komplette Geldautomaten gestohlen. Natürlich mit dem Chip drin. Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß ein kluger Bastler mit dem Geldautomaten und dem Chip und ein wenig Elektronik was basteln kann, um anhand der EC-Karte die PIN zu ermitteln.

Und selbst wenn das nicht möglich sein sollte, es gibt immer wieder Fälle von manipulierten Geldautomaten. Schön dabei ist, daß der Nutzer nachweisen muß, daß so ein Geldautomat manipuliert war. Dabei erkennen oft sogar geschulte Kriminalbeamte die Manipulation nicht. Inzwischen gibt es sogar Diebesbanden, die in Geschäfte einsteigen, dort jedoch nichts klauen sondern nur die Geräte für die EC-Kartenzahlung manipulieren um sich die PIN-Eingaben der genutzten Karten zu verschaffen. Und wer ist schon in der Lage zu prüfen, ob ein Lesegerät nicht manipuliert wurde.

Und die PIN?

Ein Ärgernis ist die in Deutschland gebräuchliche PIN mit nur vier Stellen. Ein Freund von mir (Franzose) arbeitet in Basel und hat ein Konto bei der UBS. Die Schweizer Banken erlauben durchgängig 6-stellige PINs, da hat man eine erheblich höhere Sicherheit als in Deutschland. Vermutlich ist der Schweizer an sich intelligenter und kann sich eine 6-stellige PIN merken, der dumme Deutsche aber nur 4 Stellen. An der 4-stelligen PIN ist übrigens Mrs Shepherd-Barron schuld, die Frau des Erfinders der Geldautomaten:

    One by-product of inventing the first cash machine was the concept of the Pin number. Mr Shepherd-Barron came up with the idea when he realised that he could remember his six-figure army number. But he decided to check that with his wife, Caroline. “Over the kitchen table, she said she could only remember four figures, so because of her, four figures became the world standard,” he laughs.

Die BBC hat online einen längeren Beitrag über den Erfinder des Geldautomaten.

Vielleicht sind Kreditkarten doch keine so unsichere Erfindung?


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