16. September 2007

Aneignung per AGB

Category: Datenschutz,Internet — Christian @ 16:22

Ich schrieb bereits darüber, warum ich mein Blog lieber selbst hoste und es niemand anderem anvertraue. Das was ich schreibe gehört so erstmal mir, zumindest was das deutsche Urheberrecht dazu sagt und jede anderweitige Nutzung (ausgenommen Zitate) ist daher erstmal unzulässig. Klar, in der Praxis interessiert nicht groß, was ich hier schreibe aber ein gewisser abstrakter Schutz vor Missbrauch ist zumindest gegeben.

Besonders krass ist der Fall jetzt bei unseren „Don’t be evil“ Freunden von Google.

Google bietet Nutzern die kostenfreie Möglichkeit, mittels Google Text & Tabellen Dokumente und Kalkulationen auf den Servern von Google zu erstellen. Die dort von vielen Nutzern erstellten Informationen sind vielleicht sogar teilweise vertraulich, auf jeden Fall aber nicht für jeden gedacht. Selbst wenn es im Prinzip unwichtig ist, geht das andere Leute gleich gar nichts an.

Auch hier hilft wieder ein Blick in die von Google verfassten AGB, die jeder Nutzer akzeptieren muss. In der Fassung vom 18.12.2006, noch gültig am 16.09.2007 steht darin unter Punkt 11.1 folgender Abschnitt:

    „Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte.“

Faktisch bedeutet das, alle bei Google Text & Tabellen eingestellten Daten und Informationen kann Google beliebig weiterverwenden, veröffentlichen, damit werben und da die Lizenz unwiderruflich ist, kann Google die Daten sogar noch nutzen, wenn sie aus Google Text & Tabellen vom Nutzer längst wieder gelöscht wurden.

Laut Golem behauptet Google zwar, das sei so nicht gemeint aber wenn es halt doch zum Streit kommt, gelten die schriftlich fixierten AGB und der Nutzer ist der Dumme.

Wenn das nicht „evil“ ist, was dann?

1 Kommentar

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    Comment by Christian — 15. März 2009 @ 20:12

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