7. Februar 2009

Sicherung eines WLANs nur angemessen erforderlich

Category: Hacking,Politik,Work — Christian @ 21:57

Dieses Urteil ist anscheinend an mir vorbeigegangen, daher hier der Nachtrag:

    Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers – Der Betreiber eines WLAN-Netzes haftet erst ab Kenntnis konkreter Missbrauchsfälle und nicht bereits wegen der abstrakten Gefahr einer rechtswidrigen Nutzung durch beliebige Dritte. Sicherung des WLAN-Netzes nur im verhältnismäßigen Umfang erforderlich.
    OLG Frankfurt a.M, Urteil vom 01.07.2008 – Az. 11 U 52/07

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1 Kommentar

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    Comment by Christian — 23. Februar 2009 @ 09:53

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