15. Oktober 2008

Sie haben (k)ein Recht zu schweigen

Category: Politik,Reisen — Christian @ 01:23

Zumindest in Großbritannien ist das Recht zu schweigen um sich z.B. nicht selbst zu belasten weiter eingeschränkt worden.

Der unsägliche RIPA (Regulation of Investigatory Powers Act 2000) verlangt schon seit einiger Zeit, dass Verschlüsselungskeys an die Behörden herausgegeben werden müssen. Andernfalls kann man zwei bis fünf Jahre ins Gefängnis gehen. Bisher hatten sich die Behördenopfer meistens damit herauszureden versucht, dass sie sich durch die Preisgabe der Schlüssel selbst belasten könnten. Das oberste Gericht, der britische Court of Appeal hat letzte Woche jedoch entschieden, Verschlüsselungskeys müssen auch preisgegeben werden, wenn man sich damit belastet.

Begründet wird das wie folgt: Der Europäische Gerichtshof hat zwar entschieden, dass man sich nicht selbst belasten muss, das gilt jedoch nur für „Dinge die keine eigene Existenz“ haben. So muss ein Beschuldigter beispielsweise eine Hausdurchsuchung dulden, wenn dadurch Beweise für eine Straftat, z.B. eine Waffe, gefunden werden können. So eine Waffe hat eine eigene Existenz, da es sie unabhängig vom Beschuldigten gibt.

Das britische Gericht kam deshalb auf die clevere Idee zu behaupten, der Verschlüsselungskey hätte ebenfalls eine „eigenständige Existenz“, schließlich sind damit ja die Daten auf der Platte verschlüsselt. Ob der Key nur im Kopf des Beschuldigten gespeichert ist oder auf einem Papier spielt für diese eigenständige Existenz keine Rolle und muss deshalb den Behörden mitgeteilt werden.

Mich erstaunt ja, dass der Stasi 2.0-Minister Schäuble noch nicht auf diese Idee gekommen ist. Man könnte ja schließlich behaupten, dass auch Gedanken eine eigenständige Existenz haben und sich nur zufällig im Kopf eines Verdächtigen manifestiert haben. Quasi so ähnlich wie mit dem Glauben und der Existenz Gottes. Und wenn man diese Vorstellung weiterspinnt, dann ist natürlich klar, dass ein Verdächtiger alles in seinem Kopf sagen muss, es handelt sich schließlich nicht um einen geschützten Bereich sondern lediglich die Preisgabe von „Dingen mit eigener Existenz“.

Da fällt mir ein, hatten die Koffer des Herrn Schäuble mit dem CDU-Schwarzgeld eigentlich eine eigenständige Existenz oder würde man damit die CDU belasten, die bei den schwindenden Mitglieder- und Wählerzahlen vermutlich bald keine eigene Existenz mehr hat. Und das rechtfertigt ganz sicher, ein Mäntelchen des Schweigens darüber auszubreiten.

(Link zur TAZ von Fefe)