22. Juni 2010

Thilo Weichert: Cloud-Angebote mit Datenschutzrecht nicht vereinbar

Category: Recht — Christian @ 19:20

Thilo Weichert, der oberste Datenschützer des Landes Schleswig-Holstein und der wichtigste Datenschützer in Deutschland (weil der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar leider nix reißt) hält die gängigen Cloud-Angebote mit dem geltenden Datenschutzrecht für nicht vereinbar.

Bei Golem lässt er sich wie folgt zitieren:

    Weichert: „Zwar spielen Integrität und Vertraulichkeit auf dem Cloud-Markt heute eine Rolle, doch für die Anwender bleibt die Cloud eine Black Box, die ihnen die Wahrnehmung ihrer Verantwortung unmöglich macht. Wer heute in einer Public Cloud Personendaten verarbeitet, handelt regelmäßig unverantwortlich und rechtswidrig.“

Ich gebe Thilo Weichert im Normalfall ja immer Recht, bei Cloud-Angeboten bin ich mir aber nicht sicher, ob er nicht über das Ziel hinausschießt. Ich persönlich sehe Cloud-Angebote wie ein Outsourcing. Ich nutze Dienste, die ein anderer betreibt. Das ist grundsätzlich erstmal nicht falsch oder böse sondern allein eine Gestaltung des Vertrags. Beispielsweise bieten Firmen wie Salesforce schon lange an, Kundenverwaltung auf deren Servern im Internet durchzuführen. Man spart sich so eine CRM-Software und kann auf umfangreiche Funktionen zugreifen. Und weil das modern ist, wird es heute halt als Cloud-Dienst beworben. Faktisch ist es Outsourcing. Amazon bietet sogar die Möglichkeit an, festzulegen in welchem Rechenzentrum die Daten gehostet werden sollen. Als Europäer kann ich mich dann für ein Rechenzentrum innerhalb der EU entscheiden und schon gilt wieder europäischer Datenschutz. Outsorcing an eine holländische Firma ist ja rechtlich auch kein Problem.

Interessant finde ich nur noch, dass Thilo Weichert kritisiert, „selbst in westlich demokratischen Staaten gebe es gesetzliche Regelungen zur Herausgabepflicht von Schlüsseln für behördlich geforderte Daten“. Damit sind offensichtlich Großbritannien und eventuell die USA gemeint. Gerade bei Großbritannien ließe sich aber eine einfache Lösung finden. Wie wäre es mit einer EU-Initiative zum Schutz persönlich verschlüsselter Daten. Einfach eine EU-Richtlinie die den Bürger vor Ausforschung schützt, indem verschlüsselte Daten nicht preisgegeben werden müssen. Aber da siegt dann wieder die Feigheit vor dem Feind weil eigentlich will das BKA genau diese gefährlichen Rechte auch in Deutschland.