27. Dezember 2009

26C3: UBILD – Pictures and Non-Pictures

Category: CCC,Politik,Recht — Christian @ 22:01

Das Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum ist (sofern man Persönlichkeitsrechte beachtet) in Deutschland nicht verboten. Es sei denn, die Policy ist bar jeder Rechtsgrundlage anderer Meinung und erfindet eine theoretische Gefahr durch einen potentiellen Angriff durch das Fotografieren.

Christoph Faulhaber hat das ausprobiert und wurde prompt aus den USA ausgewiesen.

Denn wenn der Behördenapparat die Sicherheit gefährdet sieht, sind die Grundrechte in der Praxis nichts mehr wert. Grundlegende Bildung wie das Zitat von Benjamin Franklin gehört in Deutschland nunmal nicht zur Staatsbürgerkunde.

1 Kommentar

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    Comment by Christian — 23. Juli 2010 @ 10:52

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