19. Juli 2007

Der Potter-Fotografierer und die Exif-Daten

Category: Datenschutz,Produkte — Christian @ 18:05

Da hat sich also jemand die Arbeit gemacht, wenige Tage vor der neue Harry Potter Roman in die Buchläden kommt, alle Seiten einzeln mit einer Digitalkamera abzufotografieren und die Bilder ins Internet zu stellen. Krasse Arbeitsleistung, Respekt.

Nur, mal wieder einen dummen Anfängerfehler gemacht: Metadaten. Man kann das gar nicht oft genug erwähnen: praktisch jedes verdammte Datenformat hat inzwischen Metadaten. Da stehen z.B. in Word so tolle Zusatzinformationen drin, welche MAC-Adresse der Rechner hat, auf dem die Datei erstellt wurde. Oder wer zuletzt welche Änderungen geschrieben hat. Und für JPEG gibt es Exif (Exchangeable Image File Format), in dem neben Informationen zur Belichtung und dem Datum auch der Kameratyp und die Seriennummer der Kamera gespeichert ist.

In den Bildern des Harry Potter Romans sind die Exif-Daten intakt und weisen offensichtlich auf einen Canon Rebel 350 (in Europa Canon EOS 350D)  hin, sogar die Seriennummer der Kamera ist bekannt.  Wenn diese Kamera nun mit einer Kreditkarte gekauft wurde oder sich in Reparatur befand (was Canon bei einer drei Jahre alten Kamera laut Heise als „wahrscheinlich“ bezeichnet,  gehen die so oft kaputt oder gibt es wie in den Druckern ein elektronisches Verfallsdatum?) lässt sich neben dem Händler, der die Kamera verkauft hat vermutlich auch der Kunde ermitteln.

Ich ziehe daraus drei Lehren:

1. Bargeld lacht. Nach meiner bisherigen Erfahrung nehmen MediaMarkt, Saturn oder der nette Fachhändler um die Ecke gerne Cash zur Bezahlung der Kamera, man behält seine Privatsphäre.

2. Finger weg von Canon. Das mit den Druckern ist ein ständiges Ärgernis, egal ob Verfallsdatum oder Patentklage. Bei den Kameras scheint es ähnlich zu sein. Wenn es gegen den Konsumenten geht ist Canon meiner Meinung nach immer vorne mit dabei. Und wenn die auch noch (ohne rechtskräftiges Urteil) ihre Kundendaten für die Content Industrie rausrücken, dann ist das ein (in den USA leider nicht) krasser Verstoß gegen alles, was ich unter Datenschutz verstehe.

3. Wenn man schon digital illegal unterwegs ist, sollte man wenigstens die virtuellen Einweghandschuhe anziehen und die Metadaten vernichten. Einmal nach BMP konvertiert und zurück genügt meistens.

Tja, man lernt halt nie aus.

1 Kommentar

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    Comment by Christian — 7. Juni 2012 @ 07:40

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